DSGVO

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

C-live Gastronomie GmbH & Co. KG sowie der C-live Verwaltungs GmbH und C-live Hotel GmbH

 

Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

  • 1
    Der Vertrag (Gastaufnahmevertrag) zwischen dem Restaurant / Hotel (Betreiber) und dem Kunden einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast kommt durch die Auftragsbestätigung oder durch eine Schriftliche Zusage zustande. Sie gilt für sämtliche Leistungen des Betreibers, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie die Bewirtung und Durchführung von Veranstaltungen und Events . Zur Bestätigung der Reservierung geht vom Betreiber (es sei denn, es wäre aus Zeitgründen nicht mehr möglich) eine schriftliche Bestätigung an den Kunden. Der Betreiber besteht auf eine schriftliche Rückbestätigung. Falls diese nicht in einer angemessenen Frist vom Kunden eintrifft und /oder garantiert wird (Vorauszahlung oder mit Kreditkarte) behält sich der Betreiber eine Stornierung der Reservierung vor. Ebenso wird bei sogenannten Walk in Reservierungen immer Vorauskasse oder Kreditkartenhinterlegung vom Betreiber verlangt.
  • 2
    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (schriftliche Reservierung) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen worden ist. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklärt, erlischt das Rücktrittsrecht, sofern die Stornierung außerhalb der vom Hotel garantierten Stornofristen liegt.

Die Stornierung einer Buchung bedarf immer der Schriftform und kann nicht nur telefonisch getätigt werden.

  • 3
    Für gebuchte Leistungen bzw. durch den Hotelaufnahmevertrag angemietete Hotelzimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. (§ 535 BGB ).

Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier eingesparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen 20% des Übernachtungspreises, bei Speisen und Getränken 30 % des Preises.

Stornofristen :

100% des gebuchten Kontingentes bis 40 Tage vor Anreise.
10% des gebuchten Kontingentes bis 10 Tage vor Anreise

Bitte beachten Sie, dass bei späterer Stornierung oder Nichtanreise 85% der vereinbarten Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.
Das Hotel verpflichtet sich, nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer nach Möglichkeit weiter zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast jedoch den o.g. Ausfall zu entrichten.

Provisionen: Das Hotel zahlt Provisionen nur nach vorheriger Vereinbarung an Reisebüros oder Veranstaltungsagenturen. Die Sätze betragen maximal 8% bis 10% inklusive der gesetzlichen MWSt. Es werden Provisionen nur auf Logisanteile ohne Frühstück gezahlt.

  • 4
    Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr (Anreisetag) und bis 11:00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung. Änderungen der Ankunft- bzw. Abreisezeit bedürfen der vorherigen Absprache. Der Gast hat jedoch auch nach Absprache kein vertragliches Anrecht auf eine frühere oder weitere Bereitstellung der Hotelzimmer.

Nach 13:00 Uhr hat das Hotel das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen. Ein Tageszimmer wird aus dem angegebenen Zimmerpreis abzüglich des Frühstückpreises errechnet.

Ohne Eingang einer schriftlichen Rückbestätigung oder Garantie durch eine Kreditkarte wird eine Buchung nicht aufrechterhalten. Bei kurzfristigen Buchungen ohne Garantie, behält sich der Hotelier vor, bestellte Zimmer spätestens nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

  • 5
    Der Gast erwirbt auch nach schriftlicher Zusage keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder eines bestimmten Tisches oder Hotelzimmers. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder einem anderen Objekt zu bemühen.

Ist der Kunde nicht der Veranstalter oder Gast selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften diese beide gesamtschuldnerisch für alle Vertragsverpflichtungen.

  • 6
    Haftung
    1. Soweit dem Kunden ein Parkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wurde, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für die unmittelbaren Schäden am Fahrzeug, jedoch nicht höher als € 15.000,–
  1. Kleine Haustiere bzw. Hunde sind im Hotel und Restaurant erlaubt. Für die Unterbringung wird vom Hotel ein bestimmter Betrag ( € 20,00 pro Haustier lt. Tarifblatt ) verlangt. Bei größeren bzw. langhaarigen Tieren/Hunden behält sich das Hotel die Berechnung einer gesonderten Reinigungsgebühr vor. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

Haftungsausschluss des Hotels a bis c
a.) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit Sorgfalt auszuführen es wird jedoch eine Haftung bei nicht erfolgen ausgeschlossen.

b.) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung und auf Wunsch gegen entsprechendes Entgelt, die Nachsendung derselben.

  • Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
  •  

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen / Bewirtung im Hotel/Restaurant und für Caterings:

  • 1
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Banketten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume durch den Kunden bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels.
  • 2
    Der Veranstalter erwirbt nie Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten des Hotels. Das Hotel behält sich das Recht, Veranstaltungsorte (z.B. das Foyer für Aperitif oder die Terrasse bei schlechten Wettervorhersagen) ohne Zustimmung der Veranstalter zu

 tauschen und vorzubereiten. Bei Mahlzeiten zu Veranstaltungen/Tagungen wird, soweit nicht anders schriftlich mit dem Hotel vereinbart, eine Einzelbestuhlung (in der Regel 4er – 8er Tische) vorgesehen. Seminarbestuhlungen müssen mit dem Hotel mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung verbindlich abgeklärt sein.

  • 3
    Der Veranstalter verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung einen politischen, religiösen oder sonstigen Charakter hat, der eventuell die Belange des Hotels oder seinen Ruf beeinträchtigen kann. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen die einen Bezug zum Hotel aufweisen (beispielsweise Verkaufsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche, etc.) bedürfen immer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Verletzt ein Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne o.g. Zustimmung, hat das Hotel Recht auf Absage der Veranstaltung.
  • 4
    Ferner ist das Hotel berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände von der Erfüllung des Vertrages zurückzutreten, ohne dass ein Schadenersatz an den Kunden anfällt.
  • 5
    Das Hotel ist verpflichtet die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  • 6
    Der Veranstalter ist verpflichtet hierfür die mit dem Hotel vereinbarten Preise zu zahlen.
    Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels (z.B. Rahmenprogramme, Musik, Blumendekoration, etc.)
    Kosten bzw. Gagen für Rahmenprogramme, Künstler und Musik, etc. sind immer vom Veranstalter direkt mit den Personen/Unternehmen selbst zu begleichen. Das Hotel tritt lediglich als Vermittler auf.
  • 7
    Die Anbringung von Dekorationsmaterial, der Ein- und Ausbau technischer Anlagen o.ä. sowie die Nutzung der Flächen im Hotel, außerhalb der angemieteten oder vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. (Gruppenräume, Ausstellungsflächen, etc.)
    Vom Kunden zurückgelassener Müll wird je nach Volumen und Menge immer auf Kosten des Veranstalters entsorgt.
  • 8
    Der Veranstalter wird gebeten, (um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren) Menükarten, Blumendekoration, Tischkarten, Kuchen und/oder sonstige zur Veranstaltung nötigen Utensilien spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzuliefern.
  • 9
    Für Schäden oder Verluste, (z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Dekorationsgegenständen, Tagungsmaterial/-geräten, etc.) die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde im vollen Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist. Dekorationsgegenstände auf Tafeln werden dem Kunden für die Zeit der Veranstaltung leihweise überlassen und bleiben immer im Besitz des Hotels.
  • 10
    Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnisse (z.B. bei Feuerwerk, Feuerlaufen, Grillen auf öffentlichen Gelände, etc.), hat der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt dann auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und/oder sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (pauschal € 50,00 z.B. GEMA, etc.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
  • 11
    Veranstaltungen enden, ohne vorherige Absprache in der Regel um 1:00 Uhr.
    Für die Verlängerung der Veranstaltung fällt ab 1:00 Uhr pro angefangene Stunde ein Nachtzuschlag von

€ 250,00 je angebrochene Stunde ab 01:00h
€ 350,00 je angebrochene Stunde ab 02:00h
€ 450,00 je angebrochene Stunde ab 05:00h an.

Diese werden der Rechnung hinzugefügt. Der Veranstalter gibt durch die Verlängerung der Veranstaltung sein Einverständnis zur Zahlung dieses Ausgleichs.

  • 12
    Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung, insbesondere bei Gästen, welche nicht oder nur in geringer Anzahl im Hotel untergebracht sind, ist die Musik ab 24:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu halten, um weitere Hotelgäste in ihrer Nachtruhe nicht zu stören. Sondervereinbarungen können mit dem Hotel unter besonderen Umständen getroffen werden. (z.B. Unterbringung der Gäste der Veranstaltung über dem Veranstaltungsraum, Verlegung der Veranstaltung etc.)
  • 13
    Für die Verteilung von Geschenken oder Material auf die Hotelzimmer berechnet das Hotel pro Verteilgang und Zimmer eine Gebühr von € 2.-.
  • 14
    Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
    In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, Kuchen, etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden. Hierfür fällt dann eine Servicegebühr an.
  • 15
    Bei Veranstaltungen ist kein à-la-carte Service möglich, sondern ein im Voraus bestelltes Menü oder Buffet wird serviert. Bei kleineren Veranstaltungen bis 15 Personen besteht die Möglichkeit, aus der aktuellen Speisekarte eine begrenzte Auswahlkarte zusammenzustellen. (ebenfalls nach vorheriger Absprache)
    Rücktritt des Veranstalters
    1. bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, insofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Es ist eine Bearbeitungsgebühr und Bereitstellungsgebühr in Höhe von € 850,00 sofort bei Rücktritt fällig.
  1. Tritt der Veranstalter 24-12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70%.
  2. Der Berechnung des Speisenumsatzes liegt, falls noch kein Menüpreis vereinbart war, immer das günstigste 3-Gang-Menü aus den gerade aktuellen Menüvorschlägen zugrunde. (angegebene Personenzahl x Menüpreis)
  3. Tritt der Veranstalter 24-12 Wochen bei Tagungen / Seminare vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% der entgangenen Tagungspauschale in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70%. Der Berechnung der Tagungspauschale liegt, falls noch kein e Tagungspauschale vereinbart war, immer die Tagungspauschale von € 49,50 zugrunde. (angegebene Personenzahl x Tagungspauschale)
  • 16
    Bei der Anzahl der zu berechnenden Menüs gehen wir mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn von einer annähernden (max. 5% Unterschied) und 72 Stunden vor der Veranstaltung von der definitiven Personenzahl aus. Später stornierte Menüs oder Pauschalen finden keine Berücksichtigung und werden voll in Rechung gestellt.
    Im Falle tatsächlicher Abweichung der Menüzahl nach oben, wird die erhöhte Menüzahl oder Pauschale in Rechnung gestellt.
  • 17
    Das Hotel ist berechtigt eine angemessene Vorrauszahlung des Veranstalters zu verlangen. Die Höhe der Vorrauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
    Wird die Vorrauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • 18
    Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem Bundesbankdiskontsatzes zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 15.- geschuldet. Bei Veranstaltungen (Hochzeit, Geburtstag usw.)ist die Rechnung am nächsten Tag bar oder mit E.C. Karte zu bezahlen.
  • 19
    Unsere Preise sind Endpreise, inklusive der gesetzlichen MWSt. Bei längerfristigen Buchungen behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor.
  • 20
  1. Die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen von Veranstaltungen, die das gastronomische Angebot, den Ablauf von Veranstaltungen und weitere Leistungen und Lieferungen beinhalten, sind für den Veranstalter und für die C-live Gastronomie GmbH & Co. KG bindend.
  2. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Die Rechnungen von der C-live Gastronomie GmbH & Co. KG sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Der Veranstalter muss C-live Gastronomie GmbH & Co. KG die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Für Reduzierungen von gemeldeten Personenzahlen unter 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir dem Auftraggeber 100 % der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Bei Überschreitung der gemeldeten Personenzahl ohne vorherige Information an Tafelsilber, übernimmt C-live Gastronomie GmbH & Co. KG  keine Gewähr für die Quantität der Veranstaltung bezüglich der Speisen und Getränkeversorgung, sowie der personellen Betreuung der Veranstaltung.
  5. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass dies C-live Gastronomie GmbH & Co. KG zu verantworten hat, so behält  C-live Gastronomie GmbH & Co. KG  den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierungen unter 3 Monaten vor der Veranstaltung erhebt Tafelsilber eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vereinbarten Veranstaltungsbetrages, unter 1 Monat 30 % des vereinbarten Veranstaltungsbetrages, bis 10 Tage 75 % des vereinbarten Veranstaltungsbetrages. Bei Stornierungen, die weniger als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden, berechnen wir 80 % der vereinbarten Leistungen.
  6. Bei Pauschalveranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet C-live Gastronomie GmbH & Co. KG nicht eingeschlossene Leistungen per Einzelnachweis.
  7. Wünscht der Veranstalter mehr Personal als erfahrungsgemäß von C-live Gastronomie GmbH & Co. KG eingesetzt wird, trägt der Veranstalter diese zusätzlichen Kosten.
  8. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. C-live Gastronomie GmbH & Co. KG kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Räumlichkeiten vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit Tafelsilber abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfalle kann Tafelsilber die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Tafelsilber haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  9. Soweit C-live Gastronomie GmbH & Co. KG für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters: der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt  C-live Gastronomie GmbH & Co. KG  von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  10. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden: in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Die Höhe des Betrages erfolgt in Absprache mit Tafelsilber und richtet sich nach dem entgangenen Umsatz.
  11. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung von C-live Gastronomie GmbH & Co. KG . Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen von C-live Gastronomie GmbH & Co. KG beeinträchtigt, so hat Tafelsilber das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Punkt 5 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.
  12. Hat C-live Gastronomie GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann sie die Veranstaltung absagen.
  13. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen öffentlich aus und werden von C-live Gastronomie GmbH & Co. KG auf Verlangen ausgehändigt.

*Auch wenn nur von der C-live Gastronomie GmbH & Co. KG gesprochen wird, wird ausdrücklichen darauf hingewiesen, dass dies auch die AGB´s der C-live Company sind und festen Bestandteil haben.

  • C-live Gastronomie GmbH & Co. KG
  • C-live Verwaltungs GmbH
  • C-live Hotel GmbH i.g.
  • C-live Holding GmbH i.g.


Ab November* neue Öffnungszeiten